Öffentliche Untersuchung im Rahmen des Genehmigungsantrags der NERAS für ein Oberflächenendlager für Abfälle der Kategorie A in Dessel
Am 31. Januar 2013 reichte die NERAS (Nationale Einrichtung für Radioaktive Abfälle und Angereicherte Spaltmaterialien) bei der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) gemäß Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (AOSIS) einen Genehmigungsantrag betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Oberflächenendlagers für schwach- und mittelaktive kurzlebige Abfälle in Dessel ein. Nachdem er durch die NERAS am 1. Februar 2019, 28. Februar 2019 und 31. Juli 2019 vervollständigt wurde, wurde dieser Antrag letztendlich am 20. August 2019 durch die FANK für vollständig erklärt.
Der Antrag bezieht sich auf ein Oberflächenlager, das in Betonbunkern radioaktive Abfälle in Betongebinden aufnehmen soll. Diese Bunker werden dann mit mehreren Erdschichten bedeckt, um einen Hügel zu bilden.
Die FANK reichte das Dossier zusammen mit der Sicherheitsbewertung der FANK und ihrer Tochterorganisation Bel V beim Wissenschaftlichen Rat der FANK ein. Am 3. Oktober 2019 gab der Wissenschaftliche Rat eine befürwortende vorläufige Stellungnahme zu dem Dossier ab. Gemäß Artikel 6.4 der AOSIS übersandte die FANK am 12. November 2019 eine Kopie des Antrags zusammen mit diversen Begleitdokumenten an die Bürgermeister der Gemeinden im Umkreis von 5 Kilometern um den Gegenstand des Genehmigungsantrags. Es handelt sich um die Gemeinden Dessel, Geel, Kasterlee, Mol und Retie in der Region Flandern. Die FANK ersuchte die Bürgermeister, eine öffentliche Untersuchung zu dem Genehmigungsantrag zu organisieren, auch zu der Umweltverträglichkeitsstudie. Diese öffentliche Untersuchung wurde zwischen dem 22. November und dem 21. Dezember 2019 in allen betroffenen Gemeinden durchgeführt. Im Rahmen jeder dieser öffentlichen Untersuchungen konnten die Bürger bei den verschiedenen Gemeinden schriftlich ihre Bemerkungen und Stellungnahmen einreichen.
Die Gemeinden übermitteln der FANK die Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung und die Stellungnahmen der Schöffenkollegien. Das Dossier wird auch der ständigen Vertretung der Provinz Antwerpen und der Europäischen Kommission zur Stellungnahme übermittelt. Die FANK wird dann alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwände dem Wissenschaftlichen Rat zur Stellungnahme vorlegen. Sobald das Dossier vollständig ist, wird es dem König zur Entscheidung übermittelt.
Nachstehend finden Sie die Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung eines Oberflächenlagers für Abfälle der Kategorie A in Dessel. Diese Unterlagen sind ausschließlich in NL verfügbar.
Allgemeine Unterlagen:
- Allgemeine Darstellung des Genehmigungsantrags für die Errichtung eines Oberflächenlagers (NERAS-Vermerk 2019 - 0219)
- Zusätzliche Informationen zu dem überarbeiteten Genehmigungsantrag (NERAS-Vermerk 2019 - 0220)
- Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Oberflächenlagers in Dessel (NERAS-Vermerk 2012-1435 rév1)
- Erratum 2012 - 1435 Rev. 1 (NERAS-Vermerk 2019 -0467)
- Sicherheitsanalyse der Oberflächenlagerung durch FANK-Bel V
- Vorläufige Stellungnahme des Wissenschaftlichen Rates
- Schreiben der NERAS ohne Bemerkungen zur vorläufigen Stellungnahme
- General Data required under Article 37 of the Euratom Treaty
Umweltverträglichkeitsstudie:
- UVP zum Projekt: nichttechnische Zusammenfassung
- UVP zum Projekt: nicht vollständiges Dokument
- UVP zum Projekt: Karten
- UVP zum Projekt: Lärmmessungen in der Umgebung
Sicherheitsbericht:
- Kapitel 1 - Organisation und allgemeine Informationen
- Kapitel 2 - Sicherheitsrichtlinien
- Kapitel 3 - Managementsystem
- Kapitel 4 - Merkmale des Standorts und seiner Umgebung
- Kapitel 5 - Kenntnis der Phänomenologie
- Kapitel 6 - Abfälle
- Kapitel 7 - Planung und Bau von Lagergebinden
- Kapitel 8 - Planung und Bau des Lagers
- Kapitel 9 - Betrieb
- Kapitel 10 - Schließung des Lagers
- Kapitel 11 - Maßnahmen nach der Schließung
- Kapitel 12 - Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung
- Kapitel 13 - Betriebssicherheit
- Kapitel 14 - Langzeitsicherheit
- Kapitel 15 - Kriterien für die Konformität von Lagergebinden
- Kapitel 16 - Monitoring
- Kapitel 17- Technische Spezifikationen
Im Rahmen des Genehmigungsantrags stellte die FANK der NERAS mehrere Fragen.
Weitere Informationen bezüglich dieses Genehmigungsantrags erhalten Sie, indem Sie auf den folgenden Link klicken:
Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung nach Gemeinden:
DESSEL | Angenommen |
GEEL | Angenommen unter bestimmten Bedingungen |
KASTERLEE | Angenommen unter bestimmten Bedingungen |
MOL | Angenommen |
RETIE | Angenommen |
Die Stellungnahme der Provinz Antwerpen ist bedingt Angenommen unter bestimmten Bedingungen.