Industrielle Einrichtungen der Klasse II und III

Definition

Die Klasse II umfasst Einrichtungen mit großen Mengen radioaktiver Stoffe oder signifikanten Strahlungswerten. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die hochaktive umschlossene Quellen verwenden, sowie die meisten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Beispiele: industrielle Gammagraphie, Unternehmen zur Dekontamination von Materialien aus Kernkraftwerken, Füllstandsanzeigen usw. 

Zur Klasse III gehören unter anderem bestimmte industrielle Röntgengeräte und Strahlenquellen, die zuweilen in der konventionellen Industrie im Rahmen von Dichte- oder Stärkemessungen verwendet werden. Das damit verbundene Risiko ist relativ gering.

Beispiele: Analyse von Metallen, Geräte für die Gepäckkontrolle usw.

Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für Anlagen

Einrichtungen, die Quellen verwenden, die ionisierende Strahlung emittieren können, müssen bei der FANK eine Errichtungs- und Betriebsgenehmigung einholen, bevor die betreffenden Anlagen in Betrieb genommen werden.

Gemäß der Bedingungen von Artikel 3 der AOSIS gehören diese Einrichtungen der Klasse II oder der Klasse III an.

Einrichtungen mit Anlagen, die verschiedenen Klassen angehören, erhalten eine Genehmigung der höchsten Klasse. Einrichtungen der Klasse IIA unterliegen einer gesonderten Genehmigungspflicht.

Die Anmeldung und das entsprechende Genehmigungsverfahren müssen den Modalitäten von „Kapitel II – Abschnitt II“ der AOSIS entsprechen, in Abhängigkeit vom Typ der Anmeldung und von der Klasse der Einrichtung.

 

Last updated on: 09/06/2020