Das nukleare Sicherheitssystem besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die auf der Grundlage gesellschaftlicher Entwicklungen, neuer relevanter Informationen sowie nationalem und internationalem Erfahrungsaustausch kontinuierlich überprüft werden.
So führte der Terroranschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo im Januar 2015 zu einer Reihe zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Gleiches gilt für die Anschläge vom November 2015 in Paris.
Ende 2015 stellte sich heraus, dass das Haus eines hochrangigen Beamten des belgischen Nuklearsektors von Personen ausspioniert worden war, die mit den Tätern der Pariser Anschläge im November 2015 in Verbindung standen. Auch wenn es keinen konkreten Hinweis auf eine speziell gegen ein Nuklearunternehmen gerichtete terroristische Bedrohung gab, galt für den gesamten belgischen Nuklearsektor fortan erhöhte Wachsamkeit.
Nach den Terroranschlägen vom 22. März 2016 in Brüssel und Zaventem sowie dem Übergang auf Bedrohungsstufe 4 (und anschließender Rückstufung auf Stufe 3) beschloss die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) eine Beibehaltung aller ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen.
In diesem Zusammenhang hatte die belgische Regierung bereits Ende 2015 beschlossen, innerhalb der belgischen Staatspolizei ein spezialisiertes Überwachungs- und Schutzkorps einzurichten. Diese neue Abteilung wird insbesondere für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen in Belgien zuständig sein. Bis zur effektiven Schaffung dieses spezialisierten Polizeikorps werden an belgischen Nuklearstandorten Soldaten eingesetzt. Die Soldaten werden nicht im Auftrag des Betreibers tätig und übernehmen keine Aufgaben der Sicherheitsdienste der Nuklearstandorte. Der Betreiber bleibt somit für die Bereitstellung der erforderlichen Zugangskontrollen und die Gewährleistung einer angemessenen Absicherung verantwortlich. Die Soldaten stellen vor Ort bewaffnete Einsatzkräfte zur Unterstützung der örtlichen und föderalen Polizei.