Die Anforderungen für den Bau und Betrieb jedes belgischen Kernkraftwerks sind in der jeweiligen Errichtungs- und Betriebsgenehmigung festgelegt. Es handelt sich um einen königlichen Erlass, der die Bedingungen beschreibt, die in Bezug auf sicherheitsrelevante Strukturen, Systeme und Komponenten sowie deren Betrieb erfüllt werden müssen. Dieser königliche Erlass verweist insbesondere auf den Sicherheitsbericht, der beschreibt, welche Regeln anwendbar sind und wie diese auf technischer und organisatorischer Ebene umgesetzt wurden.
Die Sicherheit muss bei der Planung und beim Bau von Kernkraftwerken ein wichtiges Anliegen sein.
Die Planung von Kernkraftwerken sieht aufeinander folgende „Barrieren“ vor, mit denen die Ausbreitung radioaktiver Stoffe verhindert werden soll:
- Die Kernbrennstoffpellets bilden die erste Barriere.
- Diese Pellets sind hermetisch in Kernbrennstäben eingeschlossen, die eine zweite Barriere bilden.
- Die Stäbe sind in Brennelementen zusammengefasst, die im Reaktorkern angeordnet sind. Der Reaktorbehälter (ein Stahlbehälter mit einer Wandstärke von etwa 20 cm), der Primärkreislauf des Blocks und einige wesentliche Elemente der Anlage, beispielsweise die Dampfgeneratoren und Primärpumpen, bilden die dritte Barriere.
Außerdem verfügen belgische Kernkraftwerke über eine doppelte Ummantelung, die den Primärkreislauf und den darin enthaltenen aktiven Kernbrennstoff von der Außenwelt trennt:
- Eine primäre Ummantelung verhindert die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Reaktorgebäude: Diese Ummantelung hält einem starken inneren Überdruck stand.
- Eine sekundäre Ummantelung schützt die Anlagen vor Unfällen externen Ursprungs.
Der Raum zwischen den beiden Ummantelungen wird drucklos gemacht, um ein Druckniveau zu erreichen, der unter dem atmosphärischen Druck liegt, und damit die Freisetzung radioaktiver Stoffe nach außen zu verhindern.
Bei der Planung der Anlagen werden Hilfssysteme vorgesehen, die dem Betreiber helfen, diese Barrieren im Falle eines Störfalls oder Unfalls aufrechtzuerhalten.
So verhindern mehrere voneinander getrennte Kontroll-, Warn- und Sicherheitssysteme, dass sich kleine Anomalien verschlimmern. Sie müssen insbesondere verhindern, dass die Situation zu einem Störfall oder Unfall wird, der die Unversehrtheit einer der Barrieren beeinträchtigen würde.