In Belgien werden die verschiedenen Einrichtungen, in denen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung emittierende Geräte verwendet werden, in vier Kategorien unterteilt.
Die Regeln für die Einstufung sind durch einen Königlichen Erlass festgelegt (Artikel 3.1 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung mit Bezug auf den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlung). Sie basieren auf der Relevanz des potenziellen Betriebsrisikos.
Die Klassifizierung der Einrichtung (oder Anlage) erfolgt je nach Menge der vorgehaltenen radioaktiven Substanzen, der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes oder der Aktivität der vorgehaltenen radioaktiven Quelle(n) bzw. nach der jeweiligen möglichen Strahlenbelastung.
Einstufung
Klasse I
Neben den Kernreaktoren umfasst die Klasse I:
- Einrichtungen, in denen Spaltstoffmengen verwendet oder in Besitz gehalten werden;
- Einrichtungen zur Wiederaufbereitung bestrahlter Kernbrennstoffe, angereichert und nicht angereichert;
- Einrichtungen, in denen radioaktive Abfälle gesammelt, behandelt, konditioniert, gelagert oder generell gehandhabt werden, wenn diese Einrichtungen die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellen, sowie Endlager für radioaktive Abfälle.
Die belgischen Einrichtungen der Klasse I sind daher:
Einrichtung | Beschreibung |
---|---|
KCD - Doel | Kernkraftwerk Doel Kernenergieerzeugung mit 4 Einheiten: Doel 1, Doel 2, Doel 3 und Doel 4 |
ZPNT, Tihange | Kernkraftwerk Tihange Kernenergieerzeugung mit 3 Einheiten: Tihange 1, Tihange 2 und Tihange 3 |
BP - Mol/Dessel | Belgoprocess Aufarbeitung und Lagerung von Atommüll |
SCK-CEN - Mol | Kernforschungszentrum Forschungszentrum mit 3 Reaktoren (BR1, BR2, VENUS) und diversen Laboratorien |
GFS - Geel | Gemeinsame Forschungsstelle – Geel Forschungsstelle der Europäischen Kommission |
IRE - Fleurus | Landesinstitut für Radioelemente Herstellung von Isotopen, hauptsächlich für medizinische Anwendungen |
Klasse II
Die Klasse II umfasst Anlagen mit großen Mengen radioaktiver Stoffe oder signifikanten Expositionwerten. Dazu gehören insbesondere industrielle Radiographie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und die meisten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
Die FANK unterscheidet ferner eine Unterklasse IIA, diese umfasst Anlagen der Klasse II mit erhöhtem potenziellen Risiko, beispielsweise Bestrahlungsgeräte, Teilchenbeschleuniger und bestimmte Anlagen zur Herstellung von Radioisotopen für die Medizin.
Klasse III
Zur Klasse III gehören unter anderem bestimmte Röntgengeräte (medizinische oder industrielle) und Strahlenquellen, die manchmal in der konventionellen Industrie im Rahmen der Messung der Dichte oder der Stärke von Werkstoffen verwendet werden. Das damit verbundene Risiko ist relativ gering.
Klasse IV
Die Klasse IV bezieht sich auf Einrichtungen, in denen Stoffe und Materialien verwendet werden, bei denen die Strahlungsintensität so gering ist, dass sie keine Betriebsgenehmigung erfordern.