Hauptziel der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung. Sie erfüllt diesen Auftrag, indem sie Vorschriften ausarbeitet und der Föderalregierung vorschlägt, Anlagen genehmigt und kontrolliert sowie die Vorschriften durchsetzt.
Die FANK respektiert die Kompetenzen aller Akteure und sorgt dafür, dass die Nationale Einrichtung für Radioaktive Abfälle und Angereicherte Spaltmaterialien (NERAS)) ein Abfallmanagementsystem aufbaut, das die Garantien bietet, die für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren der mit dieser Art von Abfällen verbundenen ionisierenden Strahlung erforderlich sind.
Als Aufsichtsbehörde überprüft die FANK die Arbeit der NERAS. Als nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien muss die NERAS ein sicheres und kohärentes Abfallbewirtschaftungssystem gewährleisten sowie ein technisch, wirtschaftlich, ökologisch und sozial akzeptables und sicheres Abfallbewirtschaftungskonzept für die langfristige Entsorgung radioaktiver Abfälle entwickeln und umsetzen. Dies impliziert auch eine kurzfristige (d. h. operative) Entsorgung der radioaktiven Rohabfälle.
In der Praxis kontrolliert die FANK die Sicherheit der von den Abfallerzeugern durchgeführten Maßnahmen, einschließlich der Sortierung und Charakterisierung von Abfällen. Sie kontrolliert auch die Konsistenz und Sicherheit der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Die FANK kontrolliert ebenfalls, dass die NERAS die Abfälle sammelt und alle damit verbundenen relevanten Informationen erhebt, und dass sie die entsprechenden Entsorgungsanlagen für radioaktive Abfälle entwickelt, baut und absolut sicher betreibt. Die FANK erarbeitet spezifische Vorschriften für diese Anlagen. Spezifische Vorschriften und technische Anleitungen werden insbesondere für die ober- oder unterirdische Endlagerung erstellt.