Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung

Grundprinzipien des Strahlenschutzes

Da jede Strahlenbelastung schädlich sein kann, aber manchmal notwendig (zum Beispiel in der Medizin) oder unvermeidlich (höhere natürliche Strahlung in bestimmten Regionen der Welt) ist, basiert der Strahlenschutz auf drei Grundprinzipien:

1. Prinzip der Rechtfertigung

Tätigkeiten, die mit einer Strahlenbelastung verbunden sind, müssen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile durch die von ihnen gebotenen Vorteile gerechtfertigt sein.

2. Prinzip der Optimierung des Schutzes

Strahlenbelastung muss nicht nur gerechtfertigt sein, sondern auch so gering wie möglich gehalten werden. Dieses Optimierungsprinzip wird auch als „ALARA“-Prinzip bezeichnet (für „As Low As Reasonably Achievable“).

3. Einhaltung von Grenzwerten oder Dosierungen, die nicht überschritten werden dürfen

  • 1 Millisievert pro Jahr für die Öffentlichkeit (dieser Grenzwert lässt gerechtfertigte medizinische Verfahren oder die Exposition durch natürliche Radioaktivität, wie z. B. Radon, unberücksichtigt)
  • 6 Millisievert pro Jahr für Auszubildende im Alter von 16 bis 18 Jahren und für Studierende im Alter von 16 bis 18 Jahren, die im Rahmen ihres Studiums radioaktive Quellen verwenden müssen
  • 20 Millisievert pro 12 aufeinanderfolgende rollierende Monate für beruflich exponierte Personen (z. B. Arbeiter in einem Kernkraftwerk oder Angestellte einer Strahlentherapie-Abteilung)

Diese Grundsätze des Strahlenschutzes sind für Personengruppen, die empfindlicher auf ionisierende Strahlung reagieren, z. B. Föten, Schwangere und Kinder, strikter anzuwenden. In der Arbeitswelt gilt das ungeborene Kind als Mitglied der Öffentlichkeit, das unfreiwillig ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Sein Schutz muss daher demjenigen entsprechen, der für die Öffentlichkeit gilt.

Die Grundnormen des Strahlenschutzes werden auf internationaler Ebene von unabhängigen Organisationen wie der IAEO oder der Europäischen Kommission festgelegt. Auf Ebene der Europäischen Union werden die Normen dann von den Mitgliedstaaten in nationale Vorschriften umgesetzt.

Konventionelle Schutzmaßnahmen

Im Hinblick auf eine radioaktive Quelle müssen einige Grundregeln beachtet werden, um die Exposition zu begrenzen:  

  • Personen so weit wie möglich von der Strahlungsquelle entfernt halten: Die Intensität der ionisierenden Strahlung sinkt mit dem Quadrat der Entfernung zur Strahlenquelle
  • Die Bestrahlungsdauer minimieren
  • Zwischen der Quelle und den exponierten Personen einen oder mehrere Schutzschirme platzieren

Beruflich exponierte Personen tragen dem Risiko angepasste Kleidung: Overalls, Handschuhe, Überschuhe, Maske usw. Diese Kleidung trägt zum Schutz vor Kontamination bei. Sie tragen auch ein Dosimeter, das die Menge an ionisierender Strahlung misst, der sie ausgesetzt sind. Mit diesem Gerät kann überprüft werden, dass die aufgenommene Dosis die geltenden Normen nicht überschreitet. Diese Berufsgruppe unterliegt auch einer spezifischen Gesundheitsüberwachung.

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Last updated on: 09/06/2020