Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Es werden nur Fachleute aufgeführt, die eine Radonschulung absolviert haben.
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Die im Rahmen dieser Genehmigungen oder Zulassungen veröffentlichten Daten werden gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz vom 15. April 1994 über den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Bundesamt für kerntechnische Überwachung und den königlichen Erlass vom 20. Juli 2001 über die allgemeine Regelung des Schutzes der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen) und in Ermangelung einer Rechtsvorschrift nur mit Zustimmung der betroffenen Person veröffentlicht. Der Zweck dieser Veröffentlichung ist es, über zugelassene oder anerkannte Fachleute zu informieren. Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vernichtet und nach Ablauf der Lizenz/Anerkennung oder bei Widerruf der Zustimmung aus dieser Liste entfernt. Für weitere Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten (Dieser Hyperlink öffnet ein neues Fenster). Die Föderale Agentur für Nuklearkontrolle (FASNK) lehnt jede Verantwortung für die Einsätze der genannten Spezialisten ab. |