Auch am Arbeitsplatz stellt Radon eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer dar und ist daher als Risikofaktor zu behandeln, den es zu kontrollieren gilt. Die Aufgabe der Föderale Agentur für nukleare Kontrolle (FANK) ist es, die Maßnahmen in diesem Bereich zu koordinieren.
Die Messung der Radonkonzentration in öffentlichen Gebäuden und an Arbeitsplätzen ist durch die Vorschriften (Artikel 4 und Artikel 9 der AOSIS) geregelt. Die Belastung der Arbeitnehmer darf die in Artikel 20.3 festgelegten Werte nicht überschreiten. Bei erhöhter Belastung müssen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um die Belastung am Arbeitsplatz zu begrenzen.
Die Radonmessung ist einfach und kostengünstig. Sie erfolgt mittels eines oder mehrerer passiver Detektoren, die drei Monate lang an einer geeigneten Stelle am Arbeitsplatz aufgestellt werden. Befindet sich ein Teil der Arbeitsstätte im Untergeschoss, müssen dort unbedingt ein oder mehrere Detektoren aufgestellt werden. Zusätzlich müssen ein oder mehrere Detektoren in homogenen Bereichen im Erdgeschoss platziert werden. Ein homogener Bereich ist ein Bereich, in dem die physischen Eigenschaften (Art der Wand, Art des Bodens, Art des Fundaments, unterkellert oder nicht, Belüftung, Temperatur, Öffnungen usw.) identisch sind. Generell sollte in jedem homogenen Bereich von 200 m² ein Detektor platziert werden. Die Messungen sind vorzugsweise in stark frequentierten Bereichen (Büros, Werkstätten usw.) statt in wenig frequentierten Bereichen (wie z. B. einem Lager) vorzunehmen.
Informationen für Arbeitgeber
Die Vorschriften besagen, dass in allen Arbeitsstätten in Gemeinden der Klasse 2 (aufgeführt in technischen Vorschriften der FANC vom 18. Januar 2022) Radonmessungen durchgeführt werden müssen, um zu überprüfen, dass Arbeitnehmer oder Personen, die sich an diesen Orten aufhalten, keinen zu hohen Strahlendosen ausgesetzt sind. Die Messung der Radonkonzentration ist zudem für das gesamte belgische Staatsgebiet für Arbeitsplätze im Untergeschoss vorgeschrieben.
Als Arbeitgeber sind Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Radonmessung in Ihrer Arbeitsstätte sicherzustellen und uns Ihre ermittelten Messergebnisse mitzuteilen (wenn eine oder mehrere Messungen den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreiten).
In diesem Handbuch finden Sie alle Informationen, die Sie zur Durchführung von Radonmessungen am Arbeitsplatz benötigen.
Um Ihnen die Sache zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit den wallonischen Provinzen und der Region Brüssel-Hauptstadt die Website http://www.radonatwork.be entwickelt.
Auf dieser Seite können Sie Detektoren online bestellen.
Dokumente zum Download:
- Handbuch für die Durchführung einer Messung der Radonkonzentration an Ihrer Arbeitsstätte (FR/NL)
- Meldeformular (FR/NL)
- Bei der FANK registrierte Radon-Messdienste (FR/NL)