Die Sicherheitsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um Diebstahl, Sabotage, Zugang unbefugter Personen, Abzweigen von Material sowie böswillige Handlungen zu verhindern und aufzudecken. Diese Handlungen können sowohl auf radioaktive Stoffe als auch auf zugehörige Infrastrukturen und deren Transport abzielen.
Das Ziel besteht daher darin, die Bevölkerung, die Arbeitnehmer und die Umwelt vor radiologischen Risiken zu schützen, die aus der Explosion von Kernmaterial oder aus einem Terroranschlag auf eine dieser Anlagen resultieren. Auch der Schutz sensibler Informationen in Bezug auf diese Materialien, Anlagen und Transporte fällt in diesen Handlungsbereich.