Schutz der Bevölkerung – diesen Auftrag erfüllt die FANK nach den drei folgenden Prioritäten:
Ein hohes Maß an Sicherheitsüberwachung
Bestimmte Anlagen (Kernkraftwerke, Krankenhäuser usw.) und Tätigkeiten (Transport von Kernmaterial, Lagerung radioaktiver Abfälle usw.) beinhalten ionisierende Strahlungsquellen. Deshalb unterliegen sie besonderen Vorschriften. Um ein optimales kontinuierliches Management dieser Einrichtungen und Tätigkeiten zu gewährleisten, sorgen wir dafür, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Wir überprüfen fortlaufend, dass alle möglichen vorbeugenden Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Bevölkerung, Arbeitnehmer und Umwelt einem zu hohen Maß an Radioaktivität ausgesetzt werden.
Gewährleistung der Sicherheit
Es besteht die Möglichkeit des Missbrauchs ionisierender Strahlenquellen. Wir stellen daher die Einhaltung der Bestimmungen sicher, die es ermöglichen, Missbrauch (Anschläge, Diebstahl, Sabotage, Zugriff durch Unbefugte usw.) zu vermeiden, aufzudecken oder zu mindern und die Bevölkerung vor dem radiologischen Risiko zu schützen, das aus einem eventuellen Missbrauch resultieren könnte.
Wir tragen aktiv zur Weiterentwicklung der differenzierten Position Belgiens bezüglich der Nichtverbreitung von Kernwaffen bei. Wir unterstützen ebenfalls internationale Aufsichtsbehörden bei ihren Kontroll- und Überprüfungsmissionen in Anwendung des Übereinkommens über Sicherungsmaßnahmen und seines Zusatzprotokolls.
Verbesserung des Strahlenschutzes
Obgleich ionisierende Strahlung beispielsweise zur Behandlung von Krebserkrankungen von Nutzen sein kann, birgt sie auch Gefahren. Hohe Strahlendosen können schwerwiegende (gesundheitliche) Auswirkungen nach sich ziehen. Deshalb setzt sich die FANK für die strikte Einhaltung der Grundprinzipien des Strahlenschutzes ein.
Jede unnötige Exposition muss vermieden werden. Ist eine Exposition jedoch gerechtfertigt, muss die verabreichte Dosis auf den niedrigstmöglichen Wert begrenzt werden.