Unsere Rechtsgrundlagen

Das Gesetz vom 15. April 1994 zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und bezüglich der Föderalagentur für Nuklearkontrolle überträgt der FANK ihre gesetzlichen Aufgaben in den Bereichen Strahlenschutz, nukleare Sicherheit und radiologische Überwachung.

Die FANK ist seit dem 1. September 2001 voll einsatzfähig. Zu diesem Zeitpunkt trat der Königliche Erlass vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen in Kraft. In diesem Erlass werden die wesentlichen Bedingungen und Modalitäten für die Durchführung der Aufgaben der FANK festgelegt. Er enthält den Großteil der belgischen Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung.

Sein Anwendungsbereich umfasst praktisch alle Tätigkeiten des Menschen sowie alle Situationen, bei denen sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für Arbeitnehmer und Umwelt Gefahr besteht, ionisierender Strahlung ausgesetzt zu werden.

Diese Gesetzestexte werden durch die Gesetze vom 2. April 2003 und 30. März 2011 in Bezug auf nukleare Sicherheit und physischen Schutz ergänzt.

Darüber hinaus hat die Agentur im Jahr 2005 Zuständigkeiten im Bereich Sicherungsmaßnahmen erhalten. Diese diversen Aufgaben und deren Modalitäten werden in Ausführungserlässen geregelt. In Bezug auf Strahlenschutz und nukleare Sicherheit ist der Königliche Erlass vom 20. Juli 2001 (AOSIS) einer der wesentlichen Grundlagentexte.

 

 

Last updated on: 08/06/2020