Unsere Rechtsstellung

Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ist eine dem Innenminister unterstellte Einrichtung von öffentlichem Interesse (Kategorie C).

Diese Rechtsstellung ist durch das Gesetz vom 15. April 1994 zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung und bezüglich der FANK festgelegt.

Sie verleiht der FANK ein großes Maß an Unabhängigkeit, das für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft unerlässlich ist.

Als föderale Organisation ist die FANK im gesamten belgischen Staatsgebiet tätig. Sie verfügt zudem über ein umfangreiches internationales Netzwerk.

 

Last updated on: 08/06/2020