Am 1. Juli 2021 erteilte ein königlicher Erlass der nv Electrabel die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für ein Spent Fuel Storage Facility, eine neue Anlage, die der Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente auf dem Gelände des Kernkraftwerks Doel dienen wird. Der Beschluss wurde am 14. Juli 2021 im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.
Am 27. Januar 2020 reichte die Electrabel SA bei der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs des neuen Lagers ein. Die FANK bearbeitete diesen Antrag dann unter Einhaltung der verschiedenen Phasen gemäß der Beschreibung in Artikels 6 der Allgemeinen Verordnung.
Im Laufe des Dezembers 2020 und des Januars 2021 wurde in den Gemeinden, die sich in einem 5-Kilometer-Radius um den Standort des Kernkraftwerks Doel befinden (Antwerpen, Beveren und Stabroek in Flandern sowie Hulst und Reimerswaal in den Niederlanden), eine Bürgerbefragung durchgeführt. Während der öffentlichen Befragung wurden keine Einwände erhoben. Auf der Grundlage der vorgelegten Gutachten und der Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung genehmigte die FANC den Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts (Projekt-UVP) in Bezug auf die radiologischen Umweltaspekte. Es gab auch eine Abstimmung mit der Umweltabteilung der flämischen Regierung.
Am 28. Mai 2021 legte die FANC dem Wissenschaftlichen Rat für Ionisierende Strahlung ihre positive Bewertung vor. Diese gab daraufhin eine positive Stellungnahme ab und die Lizenz wurde schließlich per königlichem Dekret am 1. Juli 2021 erteilt.
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