Belgoprocess kann Lagerkapazität erweitern

Das Unternehmen Belgoprocess in Dessel ist in der Behandlung und Lagerung von radioaktiven Abfällen und der Dekontaminierung stillgelegter nuklearer Einrichtungen und Standorte tätig. Am 7. April 2022 stellte Belgoprocess bei der Föderalen Agentur für Nuklearaufsicht (FANC) einen Antrag auf Erweiterung seines Betriebs um eine neue Anlage zur Annahme und Lagerung von nicht konditioniertem* radioaktivem Abfall. Die neue Anlage mit der Bezeichnung "ROC" oder "165X" soll am Standort 1 von Belgoprocess (Gravenstraat 73, 2480 Dessel) errichtet werden.

Das Hauptziel des Projekts ist die Schaffung ausreichender und angemessener Lagerkapazitäten für unkonditionierte Abfälle, die bereits auf dem Gelände von Belgoprocess vorhanden sind oder die noch von Belgoprocess produziert werden oder von Dritten stammen. Die betreffenden Abfälle werden vorübergehend bis zur Weiterverarbeitung gelagert. Darüber hinaus erfüllt das Projekt ein zweites Ziel, nämlich die Möglichkeit, die Messeinrichtungen für die radiologische Charakterisierung unterzubringen, um zerstörungsfreie Analysen durchzuführen. In diesem Zusammenhang sieht der Entwurf auch ein temporäres Pufferlager für konditionierte Abfälle vor.

Die FANK bearbeitete den Genehmigungsantrag und organisierte vom 28. Oktober 2022 bis zum 27. November 2022 eine öffentliche Untersuchung. Im Rahmen der öffentlichen Untersuchung wurden verschiedene Einwände eingebracht, die eingehend analysiert wurden. Der Rat wurde auch von verschiedenen Behörden wie der Provinz Antwerpen und den Gemeinden im Umkreis von 5 Kilometern um den Belgoprocess-Standort (Mol, Kasterlee, Retie, Geel und Dessel) eingeholt. Basierend auf den gegebenen Ratschlägen und den Ergebnissen der öffentlichen Untersuchung hat die FANK das Projekt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Hinblick auf die radiologischen Umweltaspekte genehmigt. Es gab auch eine Abstimmung mit der Umweltabteilung der flämischen Regierung.

Am 24. Februar 2023 übermittelte die FANK ihre positive Bewertung des Antrags dem Wissenschaftlichen Rat für ionisierende Strahlung**. Dieser gab daraufhin eine befürwortende Stellungnahme ab und schließlich wurde die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung am 23. April 2023 per königlichem Erlass erteilt. Der Königliche Erlass wurde am 16. Mai 2023 im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren:

Autorisation accordée à Belgoprocess pour l’installation ROC

 

*Konditionierung radioaktiver Abfälle bedeutet, behandelte radioaktive Abfälle in einer festen, wasserbeständigen Masse (Zement, Bitumen oder Glas) einzukapseln, um sie für die weitere Behandlung, den Transport, die Lagerung und die Entsorgung geeignet zu machen. Ziel der Konditionierung ist es, den Abfall so einzukapseln, dass die radioaktiven Stoffe nicht in die Biosphäre gelangen können.

** Der Wissenschaftliche Rat für ionisierende Strahlungen ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus von der Regierung ernannten Mitgliedern mit nuklearer Fachkenntnis zusammensetzt. Die wissenschaftlichen Mitglieder des Rates sind Personen, die aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Nuklearwissenschaften oder der nuklearen Sicherheit ausgewählt wurden. Sie verfügen über Kompetenz oder Erfahrung in mindestens einem technisch-wissenschaftlichen Bereich, der für die Bewertung der nuklearen Sicherheit, der nuklearen Sicherung und des Strahlenschutzes von Bedeutung ist. Der wissenschaftliche Rat berät die FANK in Fragen der Aufsichtspolitik und bei der Genehmigung neuer kerntechnischer Anlagen oder bei der Erneuerung der Genehmigungen für große kerntechnische Anlagen.