Beton-Problematik: Anhörung der FANK im Unterausschuss für nukleare Sicherheit

Heute wurde die Föderalagentur für Nuklearkontrolle im für nukleare Sicherheit verantwortlichen Unterausschuss der Abgeordnetenkammer angehört. Die Anhörung konzentrierte sich auf zwei Punkte, nämlich die Beton-Problematik in Bunkergebäuden und die aktuelle Situation in Bezug auf die Stresstests.

Beton-Problematik

In den Bunkergebäuden von Doel 3 und 4 sowie von Tihange 2 und 3 wurde eine Beschädigung des Betons festgestellt. In diesen Bunkergebäuden sind Notfallsysteme wie Reservepumpen und Dieselgeneratoren untergebracht. Damit die Funktion dieser Notfallsysteme jederzeit gewährleistet ist, müssen diese Gebäude äußeren Einwirkungen standhalten können. Die benannte Beton-Problematik hat Zweifel daran geweckt, dass diese Gebäude einen ausreichenden Widerstand gegen solche Ereignisse gewährleisten können.

Die Beton-Problematik war bekannt, und der Beton wurde bei Bedarf immer repariert. Bis 2017 haben diese Schäden am Beton die Stabilität der Gebäudestruktur nicht gefährdet. 2017 stellte sich bei Doel 3 heraus, dass die Schäden am Beton signifikanter waren. Auf Ersuchen der Sicherheitsbehörde wurden im Laufe des Jahres 2018 auch die Bunkergebäude von Doel 4, Tihange 2 und Tihange 3 überprüft. Als sich herausstellte, dass auch diese Gebäude stärker in Mitleidenschaft gezogen waren, fanden umfangreichere Instandsetzungsarbeiten statt.

Um zu verhindern, dass diese Schäden in Zukunft erneut auftreten, haben der Betreiber und die Sicherheitsbehörde eine Reihe von Punkten festgelegt, die im Hinblick auf die Überwachung der Instandhaltung von Bunkergebäuden verbessert werden müssen. Die FANK ist somit bestrebt, die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern.

Das vollständige Dossier zu den Schäden am Beton in Doel und Tihange ist hier abrufbar.

Stresstests

Der zweite vor dem Unterausschuss vorgetragene Punkt befasste sich mit der aktuellen Situation in Bezug auf Stresstests. Diese wurden nach dem Nuklearunfall in Fukushima (2011) vorgeschrieben und sollen bewerten, inwieweit die europäischen Kernkraftwerke über Sicherheitsmargen verfügen, die ihre Betriebssicherheit auch in extremen Notsituationen gewährleisten.

Aufgrund der Ergebnisse der Stresstests erstellten die Betreiber der verschiedenen kerntechnischen Einrichtungen Aktionspläne. Die Behörde für Nuklearsicherheit genehmigte diese Aktionspläne. Dann wurden sie von den Betreibern umgesetzt.

Im Rahmen von Stresstests im Nuklearbereich ist der Betreiber einer kerntechnischen Einrichtung für die Umsetzung seines Aktionsplans verantwortlich, und die Sicherheitsbehörde überwacht die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Aktionsplans. Die FANK veröffentlicht jedes Jahr Kontrollberichte zur aktuellen Situation in Bezug auf die Stresstests. Der nächste Bericht wird am 11. März veröffentlicht, dem Gedenktag für den Unfall in Fukushima.

Die FANK betont erneut, dass sie ihre Anstrengungen fortsetzen wird, um in ihren drei Kompetenzbereichen – nukleare Sicherheit, nukleare Sicherheitsüberwachung und Strahlenschutz – kontinuierliche Verbesserungen zu erreichen. Der einzige Zweck der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ist der Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung.