Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) hat am 16. Oktober 2025 per Königlichem Erlass die Genehmigung für die Fertigstellung eines neuen Lagergebäudes für verbrauchte Kernbrennstoff auf dem Gelände des Kernkraftwerks Doel erteilt.
Am Standort des Kernkraftwerks Doel wird der verbrauchte Kernbrennstoff nach der Abkühlphase vorübergehend in speziellen, robusten Behältern in einem eigens dafür konzipierten Gebäude gelagert. Das ist notwendig, weil der Brennstoff noch radioaktiv ist, Wärme abstrahlt und daher bis zu seiner endgültigen Endlagerung sicher gelagert werden muss.

Nachdem die Betriebsdauer des Reaktors Doel 4 um zehn Jahre (bis 2035) verlängert wurde und die Stilllegungs- und Rückbauarbeiten an den anderen Reaktoren des Standorts beginnen, ist das bestehende Lagergebäude allmählich ausgelastet. Aus diesem Grund beantragte der Betreiber ENGIE Electrabel im Jahr 2020 bei der FANC eine Genehmigung für den Bau eines zusätzlichen Lagergebäudes, die Spent Fuel Storage Facility (SF²).
Die FANK erteilte am 1. Juli 2021 die Gründungs- und Betriebsgenehmigung für das SF²-Projekt und überwachte in den vergangenen Jahren den Bau der neuen Lagerstätte. Bevor eine große kerntechnische Anlage wie diese endgültig fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann, unterzieht die FANK sie noch einer Inspektion und einer abschließenden Sicherheitsbewertung. Die Inspektion des SF²-Gebäudes in Doel fand im September 2025 statt und ergab, dass das neue Gebäude die in der Genehmigung festgelegten Bedingungen erfüllt. Die endgültige Entscheidung der FANK wurde am 16. Oktober 2025 in einem Königlichen Erlass festgehalten und am 27. Oktober 2025 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
>> Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren (nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar)