Vom 20. März bis einschließlich 30. April organisieren die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) und die flämischen Behörden eine öffentliche Anhörung zum Genehmigungsverfahren für den Rückbau des Kernreaktors Doel 3 sowie zum Bau zusätzlicher Material- und Abfallverarbeitungsanlagen auf dem Gelände des Kernkraftwerks Doel. Die radiologischen Aspekte des Genehmigungsantrags werden auf föderaler Ebene von der FANK behandelt, während sich die flämischen Behörden mit den umweltbezogenen Aspekten befassen.
Im Herbst 2022 wurde Doel 3 endgültig vom Stromnetz genommen. In den folgenden Jahren bereitete der Betreiber ENGIE Electrabel den Reaktor bereits auf den endgültigen Rückbau vor. So wurde der Brennstoff aus dem Reaktor entfernt und die Leitungen wurden gespült und entleert.
Im Frühjahr 2025 reichte ENGIE Electrabel einen Antrag auf Rückbau des Reaktors ein. Dem Antrag lag ein Sicherheitsdossier bei, in dem unter anderem beschrieben wird, welche Techniken zum Einsatz kommen sollen, wie diese getestet wurden, mit welcher Strahlendosis das Personal rechnen muss und welche Szenarien für Abweichungen oder Zwischenfälle untersucht wurden.
Was umfasst der Rückbau?
Der Rückbau von Doel 3 ist ein umfangreiches Projekt, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Verbleibende Anlagenteile werden entfernt, reaktornahe Strukturen dekontaminiert und abgebaut, und radioaktive Materialien werden sicher verwaltet und abgeführt.
Um das bei diesem Prozess entstehende (schwach)radioaktive Material und Abfall zu lagern und zu verarbeiten, müssen auf dem Gelände in Doel zusätzliche Anlagen errichtet werden (sogenannte Waste Management Units oder WMU).
Das endgültige Ziel besteht darin, einen Standort ohne radiologisches Risiko zu schaffen, der wieder für andere Zwecke genutzt werden kann.
Warum eine öffentliche Anhörung?
Für den eigentlichen Rückbau und den Bau der Waste Management Units (WMU) benötigt Betreiber ENGIE Electrabel separate Genehmigungen. Wie bei anderen nuklearen und umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren wird hierzu eine öffentliche Anhörung organisiert. Während dieser Periode kann jede und jeder die Unterlagen einsehen und bei der zuständigen Behörde Bemerkungen oder Einwände einreichen.
Die öffentliche Anhörung stellt einen wichtigen Schritt in einem transparenten Verfahren dar, bei dem Sicherheit, Umweltschutz und klare Information der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen.
Wie können Sie an der öffentlichen Anhörung teilnehmen?
Die öffentliche Anhörung findet vom 20. März bis einschließlich 30. April statt.
Während dieses Zeitraums können alle Interessierten die Unterlagen einsehen und Bemerkungen oder Einwände einreichen.
Weitere Informationen und Einsichtnahme in das Dossier:
Rückbau des Kernreaktors Doel 3 und Bau von Material- und Abfallverarbeitungsanlagen auf dem Standort Doel (nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar)