Störfall oder Unfall?

Beim Auftreten eines Ereignisses wird dieses in Abhängigkeit von seiner Schwere und seinen Folgen für Mensch und Umwelt als Störfall oder Unfall eingestuft.

  • Die Ereignisse mit der größten Auswirkung werden als Unfälle bezeichnet (Stufen 4 bis 7).
  • Ereignisse der Stufen 2 bis 3 werden als Störfälle klassifiziert.
  • Ereignisse der Stufe 1 gelten als Störungen.
  • Darüber hinaus werden Ereignisse, die aus Sicht der nuklearen Sicherheit nicht von Bedeutung sind, als Stufe 0/unterhalb der Skala eingestuft.

Ereignisse, die nicht die nukleare Sicherheit betreffen, werden als außerhalb der Skala bezeichnet. Die Tatsache, dass sich beispielsweise ein Arbeiter in einem Kernkraftwerk unwohl fühlt und mit einem Krankenwagen transportiert wird, wird auf dieser Skala nicht erfasst.

 

Last updated on: 09/06/2020