Entstehungsgeschichte

Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ist seit dem 1. September 2001 einsatzfähig. Zu diesem Zeitpunkt traten die Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Agentur in Kraft.

Ursprung

Am 16. Juli 1976 beschloss die belgische Föderalregierung erstmals, eine unabhängige Stelle zur Überwachung der kerntechnischen Aktivitäten zu schaffen. Nach dem schweren Unfall vom 28. März 1979 im Kernkraftwerk Three Mile Island (USA) wurde eine neue Koordinierungsorganisation geschaffen, die „Organisation nationale de Contrôle des Activités nucléaires“ (Nationale Organisation zur Kontrolle nuklearer Aktivitäten), als Alternative zu einem unabhängigen Kontrollorgan, das die Regierung bereits 1976 skizziert hatte.

Der Plan, eine unabhängige Behörde zu schaffen, wurde hingegen für zehn Jahre auf Eis gelegt. Erst mit der Einrichtung parlamentarischer Kommissionen sowohl in der Abgeordnetenkammer als auch im Senat nach der CEN-Transnuklear-Affäre und der Tschernobyl-Katastrophe im April 1986 wurde die Schaffung einer unabhängigen öffentlichen Stelle zur Überwachung der kerntechnischen Aktivitäten wieder auf die Tagesordnung gesetzt.  

Am 8. Dezember 1988 billigte der Senat im Plenum die Empfehlungen der Interministeriellen Kommission für nukleare Sicherheit und Staatssicherheit im Nuklearbereich. Am nächsten Tag beschloss auch die Regierung, die vorgeschlagene öffentliche Einrichtung zu schaffen. Fünf Jahre später war das Gesetz ausgearbeitet und vom Parlament verabschiedet.

Inkrafttreten des Gesetzes

Das Gesetz zur Errichtung der Agentur für Nuklearkontrolle – zunächst als Nationale Agentur qualifiziert, bevor sie in Föderalagentur umbenannt wurde – wurde vom König am 15. April 1994 unterzeichnet und erschien am 29. Juli 1994 im Belgischen Staatsblatt. Das Gesetz trat zwischen September 1996 und September 2001 in Kraft, sukzessive erweitert durch mehrere königliche Erlasse, die jeweils eine zusätzliche Reihe von Gesetzesartikeln in Kraft setzten.

Die Agentur nahm schließlich am 1. September 2001 ihre Tätigkeit auf. Am 30. August 2001, zwei Tage vor der offiziellen Aufnahme ihrer Tätigkeit, leisteten die Inspektoren der Agentur einen feierlichen Eid vor dem damaligen Innenminister Antoine Duquesne.

 

 

Last updated on: 14/05/2020