Beschwerden

Wenn Sie mit der Antwort der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) nicht zufrieden sind, können Sie Beschwerde einlegen.

Bei wem kann ich Beschwerde einlegen?

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde hängt von der Art der angeforderten Informationen und Verwaltungsakte ab:

  • Für normale Verwaltungsdokumente: Sie können ein Ersuchen an die FANK senden, damit diese ihre Entscheidung erneut überprüft. Parallel dazu können Sie beim Ausschuss für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten eine Stellungnahme zu der Entscheidung der FANK beantragen, mit der Sie nicht zufrieden sind. Die FANK wird diese Stellungnahme berücksichtigen, bevor sie ihre Entscheidung trifft.
  • Für Umweltinformationen: Sie können gegen die Entscheidung der FANK beim Föderalen Beschwerdeausschuss für den Zugang zu Umweltinformationen Beschwerde einlegen. Er handelt als unabhängige Rechtsmittelinstanz; Sie müssen die FANK darüber in Kenntnis setzen.

Im Falle einer Beschwerde müssen Sie sich somit für eines der beiden Verfahren entscheiden. Gegen eine Entscheidung der FANK, den Zugang zu Verschlusssachen zu verweigern, kann keine Beschwerde eingelegt werden.

Erfahren Sie mehr: Zugang zu Verwaltungsdokumenten

 

Last updated on: 08/06/2020