Direkt zum Inhalt

Langzeitbetrieb (LTO) von Doel 4 und Tihange 3 bis 2035

Langzeitbetrieb (LTO) von Doel 4 und Tihange 3 bis 2035

Am 9. Januar 2023 einigten sich die belgische Regierung und der Betreiber ENGIE Electrabel darauf, die beiden jüngsten Kernreaktoren des Landes, Doel 4 und Tihange 3, 10 Jahre länger als bis zu ihrer geplanten Abschaltung im Jahr 2025 in Betrieb zu halten.

Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Energiesicherheit Belgiens über das Jahr 2025 hinaus hat die Regierung die Föderale Agentur für Nuklearkontrolle (FANC) Ende Dezember 2021 gebeten, einen Überblick über die kurz- und mittelfristig zu treffenden Entscheidungen und durchzuführenden Maßnahmen zu geben, um die Kernreaktoren Doel 4 und Tihange 3 länger als geplant in Betrieb zu halten. Die FANC veröffentlichte daher am 17. Januar 2022 in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Energie des FÖD Wirtschaft eine Gesamtübersicht und eine integrierte Planung für alle beteiligten Akteure, um eine verlängerte Betriebszeit zu ermöglichen. Die Bedenken hinsichtlich der nuklearen Sicherheit, die speziell in den Zuständigkeitsbereich der FANC fallen, wurden in dem Vermerk ausführlicher erläutert.

Die Analyse der FANC hat gezeigt, dass eine Verlängerung der Betriebsdauer der jüngsten Kernreaktoren unter dem Gesichtspunkt der nuklearen Sicherheit möglich ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen regulatorischen Anpassungen und sicherheitstechnischen Verbesserungen an den Anlagen vorgenommen werden. Alle belgischen Kernreaktoren erfüllen derzeit die geltenden Sicherheitsvorschriften (festgelegt im Königlichen Erlass vom 30. November 2011). Diese Vorschriften wurden im Jahr 2020 verschärft und ab 2025 gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen. Doel 4 und Tihange 3 sind die jüngsten Reaktoren in unserem Land und entsprechen bereits heute weitgehend den neuen Anforderungen, doch sind noch einige Sicherheitsverbesserungen erforderlich. Diese können unterteilt werden in „notwendigen Anforderungen“ - zur vollständigen Erfüllung der verschärften Anforderungen, die vor einer Verlängerung des Go-Live realisiert werden müssen - und „Verbesserungsmöglichkeiten“, die möglicherweise nach dem Go-Live realisiert werden können, natürlich ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Eine solche neue Zeitplanung erfordert eine Änderung der geltenden Vorschriften. Eine Betriebsverlängerung erfordert auch einen Umweltverträglichkeitsbericht. Damit alles rechtzeitig fertig wird, ist ein koordiniertes Vorgehen unerlässlich, und alle Beteiligten müssen sich hinter den Erweiterungsplan stellen.

Am 18. März 2022 hat die Bundesregierung dann beschlossen, die Laufzeiten von Doel 4 und Tihange 3 zu verlängern und damit eine nukleare Erzeugungskapazität von 2 Gigawatt zu erhalten.

Am 22. Juli 2022 führten erste Gespräche zwischen dem belgischen Staat und ENGIE Electrabel bereits zu einer unverbindlichen Absichtserklärung.

Dies hat inzwischen zu einer konkreten Vereinbarung geführt.

Nächste Schritte

Am 9. Januar 2023 wurde zwischen der föderalen Regierung und ENGIE Electrabel eine Vereinbarung über die Verlängerung geschlossen. Danach ist es Aufgabe von ENGIE Electrabel, die erforderlichen vorbereitenden Studien und Analysen durchzuführen und der FANC zur Genehmigung vorzulegen, zusammen mit einem umfassenden Aktionsplan mit Änderungen, die darauf abzielen, das Sicherheitsniveau der Reaktoren weiter zu erhöhen, so dass sie sich dem Niveau der neuesten Kernkraftwerke annähern. Ein wichtiger Aspekt ist zum Beispiel, dass die Reaktoren nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daichii im Jahr 2011 noch widerstandsfähiger gegen Notfallsituationen wie extreme Naturereignisse sein müssen. Die Vorbereitung und Durchführung der Änderungen, die zur Erfüllung der neuen Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, wird daher Jahre dauern.

Notizen und Berichte

Diese Dokumente sind nur in Französischer und Niederländischer Sprache verfügbar.

 

last update: 
11/01/2023