In Belgien wurden die verschiedenen Einrichtungen, in denen radioaktive Stoffe oder Geräte verwendet werden, die ionisierende Strahlung emittieren, in vier Arten von Einrichtungen unterteilt.
Die Regeln für die Einstufung sind durch einen Königlichen Erlass festgelegt und basieren auf der Relevanz des potenziellen Betriebsrisikos.
Eine Einrichtung ist einer Klasse zugehörig, die sich nach der Spannung des Geräts oder der Aktivität der vorgehaltenen radioaktiven Quelle(n) bzw. nach der möglichen Intensität der Exposition durch ionisierende Strahlung richtet.
Klasse I umfasst die Kernkraftwerke (in Belgien: Doel und Tihange) sowie die anderen kerntechnischen Einrichtungen (SCK-CEN, IRE, Belgoprocess...).