Unsere Kernkompetenz gliedert sich in 4 Aspekte:
Frühzeitig erkennen, informieren und regulieren
Der Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung beruht zwangsläufig auf einem Prozess der frühzeitigen Erkennung von Risiken. In diesem Sinne führt die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen durch. Die kontinuierliche Verbesserung der Schutzstandards in Form eines Leitfadens oder einer Regulierungsinitiative, meist innerhalb internationaler Expertengruppen, unterstützt diesen Prozess und geht über die Verbindlichkeit dieser Standards hinaus.
Genehmigen und kontrollieren
Der erste Schritt im Kontrollverfahren der FANK besteht in der Erteilung von Genehmigungen. Jeder, der eine Tätigkeit oder eine Einrichtung aufnehmen möchte, bei der ionisierende Strahlung verwendet wird, muss dafür eine Genehmigung bei der FANK beantragen.
Die Agentur überwacht die Einhaltung dieser Genehmigungsbedingungen und kontrolliert durch Inspektionen und Messungen, ob radioaktive Anwendungen korrekt verwendet werden und ob keine ungewöhnlichen Situationen auftreten. Um diesen Auftrag möglichst effektiv und effizient auszuführen, erstellt die FANK ein entsprechendes Inspektionsprogramm. Dieses Programm berücksichtigt frühere Inspektionen und Kontrollen, die Komplexität und spezifischen Risiken von Anlagen oder Tätigkeiten, gesetzliche Anforderungen (sowie deren Entwicklungen), aber auch nationale und internationale Rückmeldungen. Das Inspektionsprogramm der FANK besteht aus zwei Teilen:
- Einerseits gibt es geplante thematische Inspektionen (thematische Beispiele: Management radioaktiver Abfälle, Transportaktivitäten, Sicherung radioaktiver Stoffe usw.).
- Andererseits führt die FANK reaktive Inspektionen in verschiedenen Situationen durch, z. B. infolge eines Vorfalls oder Unfalls, nach einer Beschwerde über die Sicherheit eines Betreibers, auf Anfrage der föderalen Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder um Bel V oder die betroffene anerkannte Einrichtung bei deren Kontrollen zu unterstützen (z. B. wenn der Betreiber bestimmte Maßnahmen nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchführt).
Diese Inspektionen werden von nuklearen Inspektoren durchgeführt. Diese Inspektoren können Feststellungen treffen und bei Verstößen gegen die Vorschriften Maßnahmen oder Sanktionen verhängen, die sie für notwendig erachten, oder sogar ein Protokoll (Bericht) erstellen.
Kritische Situationen bewältigen
Trotz der von der FANK durchgeführten Präventions- und Kontrollmaßnahmen kann es zu kritischen Situationen kommen. Vorbeugend entwickelt die Agentur in Absprache mit ihren Stakeholdern geeignete Verfahren, um im Falle eines Störfalls oder Unfalls eine rasche Benachrichtigung und eine wirksame Reaktion der betroffenen Akteure sicherzustellen.
Vorausschauend handeln
Im Rahmen eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses muss das Fachwissen im Bereich des Schutzes vor den Gefahren ionisierender Strahlung ständig hinterfragt werden. Diese Entwicklung erfordert zwangsläufig eine intensive Arbeit auf der Ebene der internationalen Gemeinschaft, einen ständigen Austausch mit Interessengruppen, die Förderung und Überwachung wissenschaftlicher Aktivitäten und eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Akteure dieses Sektors.
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