Überwachung von Einrichtungen der Klasse I

Die Überwachung während des Anlagenbetriebs erfolgt auf verschiedenen Ebenen und wird von verschiedenen Stellen durchgeführt.                             

Überwachung von Einrichtungen der Klasse IErste Ebene: Abteilung für technische Überwachung des Betreibers

Die Aufgabe dieser Instanz ist es insbesondere, die ergriffenen Schutzmaßnahmen zu prüfen und zu kontrollieren, die die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, der Bevölkerung und der Umwelt gewährleisten. Sie prüft und genehmigt Projekte oder Änderungen an der Anlage. Außerdem prüft sie die Maßnahmen, die nach einem Störfall oder Unfall ergriffen werden müssen

Zweite Ebene: Experten von Bel V oder anerkannte Sachverständige (AS)

Sie prüfen unter anderem, ob die Abteilung für technische Überwachung ordnungsgemäß funktioniert und ob der Betrieb der Anlage den Genehmigungsanforderungen entspricht. Sie überprüfen und genehmigen bestimmte Entscheidungen der technischen Überwachung. Sie überwachen ferner die Ausführung von Abhilfemaßnahmen nach einem Störfall oder Unfall. Diese Kontrollen können nahezu täglich erfolgen, je nach Anlage können sie jedoch auch auf wenige Handlungen pro Quartal beschränkt sein. Zum Beispiel ist fast täglich ein Experte von Bel V an den Standorten der Kernkraftwerke Doel und Tihange präsent.

Experten, die auf diesen beiden Ebenen innerhalb der technischen Anlagenüberwachung oder im Auftrag von Bel V oder einer zugelassenen Sachverständigenorganisation arbeiten, müssen über eine Genehmigung der FANK verfügen.

Zu den von Bel V durchgeführten Kontrollen gehören unter anderem die Prüfung von Unterlagen, die Kontrolle der Anlagen und Gespräche mit den Betreibern (der Abteilung für technische Anlagenüberwachung, den verschiedenen, mit der Sicherheit befassten Abteilungen des Betreibers, den Arbeitnehmern vor Ort).

Mit diesen Routinekontrollen wird überprüft, ob der Betrieb den Anforderungen der Genehmigung entspricht. Diese Kontrollen ermöglichen auch die Überwachung der Durchführung von Abhilfemaßnahmen, die auf der Grundlage früherer Feststellungen festgelegt wurden, die Analyse von Störfällen usw. Der Besuch der Anlagen vor Ort ist wesentlicher Bestandteil dieser Routinekontrollen.

Um sicherzustellen, dass diese Kontrollen für den Betrieb der Anlagen wirklich repräsentativ sind, muss ein Teil dieser Routinekontrollen unangekündigt (ohne vorherige Benachrichtigung) und/oder außerhalb der normalen Arbeitszeiten des Betreibers (z. B. während des Schichtwechsels, während der Nachtarbeit...) durchgeführt werden.

Insgesamt werden 10 % der unangekündigten Kontrollen und mindestens 5 % der Kontrollen außerhalb der normalen Arbeitszeiten des Betreibers durchgeführt.

Darüber hinaus ermöglichen geplante und dem Betreiber angekündigte themenbezogene Kontrollen eine eingehende Prüfung bestimmter Bereiche (Vorbereitung auf Brandgefahr, interner Noteinsatzplan, Lüftungssysteme usw.).

Schließlich werden nach Bedarf spezifische Kontrollen organisiert (Nachverfolgung eines Störfalls, Prüfung der Anwendbarkeit von Rückmeldungen usw.).

Dritte Ebene: die FANK

Die Inspektionen der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK), die auch für die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs von Bel V und der zugelassenen Sachverständigenorganisationen zuständig ist, werden von Nuklearinspektoren durchgeführt. Diese können alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die nukleare Sicherheit zu gewährleisten, insbesondere Sofortmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit oder der Umwelt.

In enger Zusammenarbeit mit Bel V legt die FANK für einen Zeitraum von drei Jahren eine integrierte Inspektions- und Kontrollstrategie fest.

Auf der Grundlage dieser integrierten Strategie legt die FANK jedes Jahr in Absprache mit Bel V ein Inspektions- und ein Kontrollprogramm fest. Diese jährlichen Programme berücksichtigen die bei früheren Inspektionen und Kontrollen gesammelten Erfahrungen, die Komplexität und die spezifischen Risiken der Anlagen, die die Sicherheitsüberwachung betreffenden gesetzlichen Anforderungen, die nationalen und internationalen Erfahrungen sowie die von den Betreibern angekündigten Großprojekte.

Das Inspektionsprogramm der FANK besteht aus 2 Bereichen:

  1. Einerseits aus den geplanten themenbezogenen Inspektionen (Beispiele für Themen: Freisetzung von Abfällen, hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen, gasförmige und flüssige Freisetzungen usw.).
  2. Andererseits führt die FANK in verschiedenen Fällen reaktive Inspektionen durch: nach einem Störfall oder Unfall, nach einer Beschwerde über die Sicherheit bei einem Betreiber, auf Ersuchen der Bundespolizei oder der Staatsanwaltschaft oder zur Unterstützung von Bel V oder der anerkannten Sachverständigen bei ihren Kontrollen (z. B. wenn der Betreiber bestimmte Maßnahmen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums durchführt).

 

Last updated on: 13/03/2023