Bei Rauchmeldern mit kleinen, schwach radioaktiven Quellen, sogenannten Ionisationsrauchmeldern, ist zu unterscheiden zwischen Rauchmeldern für den Hausgebrauch (Privatpersonen) sowie Rauchmeldern, die nicht zur Verwendung im Haushalt bestimmt sind (Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser usw.).
Für den Hausgebrauch bestimmte Rauchmelder: Privatpersonen
Seit dem 1. November 2010 sind in Belgien der Verkauf und die Einfuhr von Ionisationsrauchmeldern für den Hausgebrauch verboten.
Seit dem 1. Januar 2020 ist auch die Verwendung von Ionisationsrauchmeldern im häuslichen Umfeld verboten. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zu Ionisationsrauchmeldern.
Privatpersonen können ihre alten Ionisationsrauchmelder kostenlos auf einem Recyclinghof entsorgen.
Nicht für den Hausgebrauch bestimmte Rauchmelder
Das Verbot des Verkaufs und der Einfuhr von Ionisationsrauchmeldern gilt jedoch nicht, wenn diese Geräte nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind. Sie können daher immer noch zum Verkauf angeboten und genutzt werden.
Die Bedingungen für die Entsorgung dieser Ionisationsrauchmelder, die nicht im häuslichen Rahmen verwendet wurden (Lagerung und Transport), sind in einem Erlass der FANK vom 7. Dezember 2015 festgelegt.
Weitere Informationen:
- Informationsblatt zu Ionisationsrauchmeldern: FR/NL
- Betreffend die Verbringung von Rauchmeldern wenden Sie sich bitte an Recupel.
- Bezüglich weiterer Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Logistikabteilung (Logistics@recupel.be).